FoBi - Wanderung zur Förderung der Lehrergesundheit
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Wettkampf Online-Anmeldung bis zum 15. Oktober 2024
Das vielfältige Angebot an Schulsport-Wettbewerben und viele andere wichtige Informationen zu
allen Mannschaftswettbewerben, sind in einer Broschüre veröffentlicht und online unter:
www.laspo.de/broschuere abrufbar.
Anmeldungen für alle Wettbewerbe aller Schularten sind noch bis zum 15. Oktober 2024 unter
www.laspo-meldungen.de
möglich.
Username: schul_meldung2425 Passwort: die jeweilige Schulnummer
Eislaufen ohne Eislaufschein!
Entgegen der weitverbreiteten Annahme, benötigen ausgebildete Sportlehrkräfte keinen eigenen Eislaufschein, um im Rahmen des Basissportunterrichts mit ihren Schüler*innen regelmäßig zum Eislaufen gehen zu können. Positiv formuliert darf jede Sportlehrkraft auch zum regelmäßigen Eislaufen mit der Klasse gehen, unabhängig davon, ob im Studium der Eislaufschein erworben wurde.
Begründet wird dies damit, dass sich die Unterrichtsberechtigung einer Sportlehrkraft auf alle im Basissportunterricht verankerten Sportarten erstreckt. Ausnahmen gelten nur für die Bereiche Schwimmen sowie alpine Gleitsportarten, da es für diese beiden sportlichen Aktivitäten die jeweils eigenen KMBeks „Durchführung von Schwimmunterricht an Schulen“ sowie „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ gibt.
Voraussetzung für den Eislaufunterricht im Rahmen des BSU ist jedoch wie bei allen anderen Sportarten auch, dass sich die Lehrkraft zum einen mit den Sicherheitsanforderungen der zu unterrichtenden Sportart vertraut gemacht hat.
Zum anderen ist im Lehrplan Fachprofil Sport schriftlich fixiert, dass „bei allen sportlichen Aktivitäten die amtlichen Sicherheitsbestimmungen und die Veröffentlichungen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) zur Sicherheitserziehung und zum Gesundheitsschutz zu beachten (sind).“ Für das Eislaufen beutet dies unter anderem, dass die „dringende Empfehlung“ der KUVB, einen Helm zu tragen, zu beachten ist.
Was heißt in dem Fall ausgebildete Sportlehrkraft?
Jede Lehrkraft erwirbt mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen auch die Unterrichtsberechtigung für das Fach Sport. Die Unterrichtsberechtigung erstreckt sich auf alle im Basissportunterricht verankerten Sportarten/ Sportbereiche mit Ausnahme von Sportarten, für die gesonderte Qualifikationsvoraussetzungen gefordert werden. Das sind:
• das Schwimmen, siehe hierzu die KMBek zur Durchführung von Schwimmunterricht vom 1.4.1996 (KWMBl I 1996, S. 192)
• die alpinen Gleitsportarten sowie der Skilanglauf, siehe hierzu die KMBek Durchführungshinweise zu Schülerfahrten vom 9.7.2010 (KWMBl I 2010, S. 204)
Für alle übrigen im Basissportunterricht verankerten Sportarten/Sportbereiche sind keine besonderen Qualifikationsvoraussetzungen bestimmt. Hierunter fällt auch das Eislaufen, da sich die Regelungen in der Schülerfahrten-KMBek explizit auf den Schulskikurs, d.h. die alpinen Gleitsportarten und den Skilanglauf, beschränken. Zu beachten ist jedoch immer die KMBek Sicherheit im Sportunterricht vom 8.4.2003 (KWMBl I 2003, S. 202), wonach die unterrichtende Lehrkraft mit den Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten bzw. Sportbereiche vertraut sein muss.